WEEE & Batterie-Richtlinie
Informationen zur WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, d.h. Altgeräte sind getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Nicht fest verbaute Batterien oder Akkus müssen vorher entnommen und getrennt entsorgt werden.
Ein Balken unter der Mülltonne bedeutet, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU)
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt ist.
Personenbezogene Daten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU)
Alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten werden darauf hingewiesen, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer 136034 sind wir bei der Interseroh Austria GmbH, Ungarnstrasse 33, 1030 Wien, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.
Informationen zur Batterie-Richtlinie 2006/66/EG
Nachfolgend sind, wenn immer Bezug auf Batterien oder Akkumulatoren genommen wird, Geräte- Altbatterien oder -Altakkumulatoren gemeint.
Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols (Batterie-Richtlinie 2006/66/EG )
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Batterien oder Akkumulatoren einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, d.h. dass diese getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Sofern Batterien oder Akkumulatoren mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind diese mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der Grenzwert überschritten wird.
Möglichkeiten der Rückgabe von Batterien oder Akkumulatoren (Batterie-Richtlinie 2006/66/EG )
Besitzer von Batterien bzw. Akkumulatoren können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Batterien bzw. Akkumulatoren oder direkt im Handel unentgeltlich nach Gebrauch abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt ist. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.
Abfallvermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung (Batterie-Richtlinie 2006/66/EG )
Reduzieren Sie die Entstehung von Abfällen aus Batterien soweit wie möglich, indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder wiederaufladbare Akkumulatoren einsetzen. Lassen Sie Batterien oder batteriebetriebene Elektro- und Elektronikgeräte nicht einfach liegen und vermeiden somit die Vermüllung der Umwelt.
Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien (Batterie-Richtlinie 2006/66/EG )
Prüfen Sie die Möglichkeit der Wiederverwertung von Altbatterien.
Mögliche Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit (Batterie-Richtlinie 2006/66/EG )
Batterien bzw. Akkumulatoren können Stoffe enthalten, die mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Umwelt haben. Insbesondere ist mit lithiumhaltigen Batterien aufgrund der besonderen Risiken, wie z.B. Brandgefahr oder Verschluckungsgefahr bei Knopfzellen, vorsichtig umzugehen.
Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung (Batterie-Richtlinie 2006/66/EG )
Die getrennte Sammlung und der Verwertung von Batterien bzw. Akkumulatoren leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Umwelt und Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit.