Neue Energieeffizienz für Arbeitsbeleuchtung und Wandstrahler ab September 2021
24.08.2021
Bei der neuen Energieeffizienz-Richtlinie handelt es sich um neue EU-Verordnungen für energieverbrauchende Produkte (Energy Related Products). Diese definieren neue Anforderungen sowohl in technologischer Hinsicht als auch bzgl. der (Energieeffizienz-) Kennzeichnung. Für Lichtprodukte betrifft das konkret die beiden Verordnungen (EU) 2019/2020 und (EU) 2019/2015).
Bei brennenstuhl® sind netzbetriebene Lichtprodukte betroffen. Batterie- und akkubetriebene Arbeitsstrahler und Wandstrahler sind ausgenommen!
Was ändert sich mit der neuen Energieeffizienz-Richtlinie 2021?
Energieeffizienz-Klasse
Die Berechnungsbasis der Energieeffizienz-Klassen wurde umgestellt, deswegen gibt es das neue Energieeffizienz-Label mit den Klassen A bis G (statt bisher A bis E). Beispielsweise wird ein LED Strahler, der früher mit A klassifiziert war, heute nach der neuen Verordnung nur noch mit E klassifiziert.
Ein farbiger Pfeil zeigt die ausgewiesene Energieeffizienz-Klasse in der entsprechenden Klassifizierung A - G direkt beim Produkt.
Der Nutzlichtstrom
Bisher wurde der Gesamtlichtstrom ohne Winkel angegeben. Zukünftig wird der Nutzlichtstrom (lm), welcher nur einen gewissen Teil des Gesamtlichtstroms darstellt, und der Abstrahlwinkel ausgelobt.
Energieeffizienz-Label
Das neue Energieeffizienz-Label reicht von den Klassen A bis G. Zusätzlich gibt es einen produktspezifischen QR-Code, der zu einer Produkt-Datenbank der EU führt, in der alle ErP-relevanten Daten abgerufen werden können.
EcoDesign ErP 2021
Die betroffenen brennenstuhl® Arbeitsstrahler und Wandstrahler werden mit unserem „EcoDesign ErP 2021“-Logo ausgezeichnet. So erkennen Sie sofort, welche brennenstuhl® Produkte unter die neue Energieeffizienz-Richtlinie fallen, und die neuen, technischen Standards erfüllen.